Corona-Virus – Info zu Ausgangsbeschränkungen

Essen, 23. März 2020

Verehrte Geschäftspartner,
liebe Kundinnen und Kunden,

es gelten nun auch Ausgangsbeschränkungen. Die Ausübung beruflicher Tätigkeiten soll für Handwerksbetriebe – und damit auch Kfz-Werkstätten – von den Beschränkungen nicht betroffen sein. Nach Überzeugung des ZDK ist dabei maßgeblich auf das berechtigte Ziel der Privilegierung von Autowerkstätten abzustellen, nämlich den Erhalt oder die Wiederherstellung der individuellen Mobilität. Im Rahmen von etwaigen Kontrollen durch Polizei oder andere Ordnungsbehörden muss dies glaubhaft gemacht werden.

Für Mitarbeiter von Kfz-Werkstätten empfiehlt es sich deshalb, künftig eine Arbeitgeberbescheinigung auf dem Weg vom und zum Arbeitsplatz mitzuführen. Für die Glaubhaftmachung sowie zu Form und Unterzeichnung der Bescheinigung gibt es keine Vorgaben. Bei Fahrten zum Kunden, zum Beispiel für einen Hol- und Bringservice oder den Pannendienst vor Ort, empfehlen wir, möglichst auch den Auftrag und eine Kopie der Gewerbeanmeldung mitzunehmen. Auch andere Dokumente, mit denen sich die betriebliche Notwendigkeit der Fahrten belegen lassen, können bei etwaigen Kontrollen hilfreich sein.

Wir stellen daher eine
Mustervorlage im Word-Format
sowie eine
Mustervorlage im PDF-Format
zur Verfügung, mit der Kfz-Werkstätten die berufliche Tätigkeit ihrer Mitarbeiter bestätigen können. Für die Mustervorlagen können wir jedoch keine Haftung übernehmen. Wir empfehlen, dieses Dokument für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Firmenbriefbogen auszudrucken.

 

Bleiben Sie dran – und vor allem: Bleiben Sie gesund!

 

 

Nächster Artikel
Informationen und Hintergründe zur aktuellen Lage Zum Artikel