29. März 2020

Corona-Virus – Betriebspraxis

Fragen und Antworten

Beim Robert-Koch-Institut gibt es eine Liste von allgemeinen Fragen und Antworten zum neuartigen Corona-Virus: www.rki.de/faq-ncov

Wer in Handwerksbetriebe wie Kfz-Werkstätten arbeitet, soll von Beschränkungen nicht betroffen sein. Nach Ansicht des  ZDK seien Autowerkstätten insofern privilegiert, da sie für den Erhalt oder die Wiederherstellung der individuellen Mobilität sorgen. Bei Kontrollen durch Polizei oder andere Ordnungsbehörden könne dies glaubhaft gemacht werden.

Mitarbeiter von Kfz-Werkstätten sollten deshalb ab sofort eine Arbeitgeberbescheinigung auf dem Weg vom und zum Arbeitsplatz mitführen. Für die Form und Unterschrift dieser Bescheinigung gibt es keine Vorgaben. Bei Fahrten zum Kunden, beispielsweise für einen Hol- und Bringservice oder einen Pannendienst, empfehlen wir, den Auftrag und eine Kopie der Gewerbeanmeldung mitzunehmen. Auch andere Dokumente, die die betriebliche Notwendigkeit der Fahrt belegen, können bei Kontrollen hilfreich sein.

Wir stellen daher eine Mustervorlage im Word-Format sowie eine Mustervorlage im PDF-Format zur Verfügung, mit der Kfz-Werkstätten die berufliche Tätigkeit ihrer Mitarbeiter bestätigen können. Für die Mustervorlagen können wir jedoch keine Haftung übernehmen. Wir empfehlen, dieses Dokument für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf einem Firmenbriefbogen auszudrucken.

Fakt ist: Husten und Niesen bleiben die Hauptübertragungswege des Virus. Allerdings gilt auch, dass Oberflächen, die ständig angefasst werden, kontaminiert sein können. Viren können von dort auf die Hände und anschließend auf die Schleimhäute des Mundes, der Nase oder der Augen übertragen werden

Das Robert-Koch-Institut schreibt hierzu: „Von anderen […] Corona-Viren ist bekannt, dass sie auf unbelebten Oberflächen, wie Metall, Glas oder Plastik eine gewisse Zeit überleben können. Hierbei hängt die Überlebenszeit von weiteren Einflussfaktoren wie Umgebungstemperatur und Luftfeuchtigkeit ab. Während beispielsweise in einer Studie [das Virus] HCoV-229E auf Plastik bereits nach 72 Stunden seine Infektiosität verlor, blieb SARS-CoV-1 auf demselben Medium bis zu sechs Tage infektiös.“ Der Durchschnitt liege bei vier Tagen. Aufgrund der Ähnlichkeit von SARS-CoV-1 und SARS-CoV-2 seien für SARS-CoV-2 ähnliche Werte zu erwarten.

Nur bedingt. Der Virologe Christian Drosten sagte dazu in einem Podcast des NDR: „Das auf dem Geldstück klebende Virus würde ich mal weitgehend vergessen.“ Dennoch gilt der Rat: Wer mit Scheinen und Münzen hantiert, hatte normalerweise auch Kontakt mit anderen Menschen. Händewaschen mit Seife (mindestens 20 Sekunden) ist hier also Pflicht.

Bisher sind keine Fälle bekannt, bei denen es durch importierte Waren zu einer Infektion gekommen ist. Das Robert-Koch-Institut berichtet hierzu: „Eine Infektion mit Sars-CoV-2 über Oberflächen, die nicht zur direkten Umgebung eines symptomatischen Patienten gehören, wie zum Beispiel importierte Waren, Postsendungen oder Gepäck, erscheint […] unwahrscheinlich.“

Wenn die Lieferung unmöglich geworden ist – etwa, weil Ersatzteile ohne erheblichen Mehraufwand nicht geliefert werden können, können sich Werkstätten nach § 275 BGB auf höhere Gewalt berufen. Eine Erschwerung reicht allerdings nicht aus. Die höhere Gewalt befreit Vertragsparteien ganz oder teilweise von den vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung unmöglich geworden ist. Alternativ ist zu prüfen, ob eine Vertragsanpassung oder ein Rücktritt vom Vertrag aufgrund des „Wegfalls der Geschäftsgrundlage“ (nach § 313 BGB) möglich ist.

Grundsätzlich nicht, aber: Das sollte der Arbeitgeber im Einzelfall entscheiden. Es gilt noch immer die Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter – und in Zeiten, in denen weniger sozialer Kontakt besser ist, sollte die Werkstatt solche Entscheidungen einfacher treffen. Weitere Infos hierzu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammengestellt: www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html

Ist eine Quarantäne verhängt worden, geht das meist mit einem Tätigkeitsverbot für den Arbeitnehmer einher. Den daraus folgenden Verdienstausfall zahlt bis zu sechs Wochen lang der Arbeitgeber. Dieser hat laut § 56 des Infektionsschutzgesetzes wiederum einen Anspruch auf Erstattung. Zuständig dafür ist in jedem Bundesland eine andere Behörde. Die richtige Anlaufstelle lässt sich auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts mithilfe der Postleitzahl herausfinden: tools.rki.de/plztool/

MARKETING DIGITAL STATT OFFLINE

Aktuell sind viele Menschen zu Recht bemüht, ihre sozialen Kontakte bzw. persönliche Nähe auf ein Minimum zu reduzieren. Nutzen Sie die aktuelle Situation um Ihr Marketing darauf anzupassen. Hierzu gehören primär Webseite, E-Mails-Newsletter und Social Media.


WEBSITE
Aktualisieren Sie die Inhalte auf Ihrer Webseite wie Öffnungszeiten, Notfallnummer, Erreichbarkeiten, E-Mail-Adressen, Dienstleistungen und Serviceangebote, Anfahrtsbeschreibung und Bilder. Sofern vorhanden, informieren Sie dort auch, dass Sie auch über Facebook, WhatsApp oder Messenger kommunizieren.


GOOGLE-BUSINESS-ACCOUNT
Aktualisieren Sie auch Ihren Google-Business-Account um die die gleichen Maßnahmen wie Ihre Webseite. Kunden suchen Informationen wie Öffnungszeiten, Erreichbarkeiten und Anfahrtsbeschreibungen auch auf den Business-Accounts der Werkstätten.


FACEBOOK & CO
Informieren Sie laufend zur aktuellen Situation in Ihrem Betrieb, ihre Schutzmaßnahmen, neue Dienstleistungen wie Hol- und Bringservice oder Pannenservice vor Ort. Einfach authentische Bilder mit dem Smartphone aufnehmen und diese mit kurzen Texten posten. Überlegen Sie sich eine Content-Strategie, die für Ihr Unternehmen passt. Wenn Sie auf mehreren Sozialen Medien unterwegs sind, sollten Sie vielleicht Ihre Informationen gezielt einsetzen. Informationen für die Medien und die Lokal- und Fachpresse können Sie zum Beispiel auch twittern, News an Geschäftspartner sind vielleicht auf LinkedIn erfolgsversprechender. Mit Instagram dürften Sie vielleicht eine jüngere Zielgruppe besser erreichen. Im Web gibt es zahlreiche Tipps für eine passende Content-Strategie.

Beispiel: t3n.de/news/erfolgreiche-content-strategie-1097747/


E-MAIL-NEWSLETTER
Sofern Sie von Ihren Kunden deren E-Mail-Adressen erhalten haben und diese Ihre Einwilligung zum Erhalt von E-Mail-Newslettern gegeben haben, sollten Sie auch diese nutzen um über ihre individuellen Maßnahmen zu informieren.


ONLINE MARKETING
Sie haben vielleicht schon eine Homepage und einen Facebook-Auftritt, denken aber schon lange über weitere Schritte nach, um Online stärker sichtbar zu werden? Überlegen Sie welche Schritte für Ihre Werkstatt sinnvoll sind und welche nicht. Schon eine bessere Vernetzung Ihrer Sozialen Medien, Backlinks, die auf Ihre Homepage führen, oder die Verwendung geeigneter Keywords in Ihren Online-Texten steigert Ihre Sichtbarkeit im Netz (Stichwort SEO). Dadurch wird Ihre Werkstatt in einer Google-Suche besser gefunden.

Weitere Informationen:

www.autoservicepraxis.de/nachrichten/autobranche/corona-flaute-zehn-tipps-fuer-marketing-in-der-krise-2585307

onlinemarketing.de/news/7-tipps-wie-du-ein-erfolgreiches-online-business-aufziehst

www.seokratie.de/seo-basic-tipps/


SICHERHEIT IM WEB
Bleiben Sie auch in der Zeit der Corona-Pandemie kritisch. Schauen Sie genau hin, wer Ihnen im Netz Hilfe anbietet. Leider sind gerade auch jetzt Betrüger unterwegs, die Ihr Unternehmen über Phishing-Mails ausspionieren wollen. Die DEKRA warnt beispielsweise vor Betrügern, die sich als Wohltätigkeitsorganisationen ausgeben und Neuigkeiten zum Thema Coronavirus anbieten.

Weitere Informationen: www.dekra.de/de/achtung-phishing-alarm/

Für Systemkunden AUTOFIT und AUTOPROFI stehen darüber hinaus weitere interessante Unterstützungs-Tools zur Verfügung.


ONLINE VERZEICHNISMANAGER
Autofahrer informieren sich zunehmend online. Damit Sie in den Suchmaschinen besser gefunden werden, ist es neben einer Website wichtig, dass Ihre Firmendaten in lokalen, relevanten Online-Verzeichnissen korrekt und einheitlich gepflegt sind. Und damit Autofahrer bei der Google-Suche immer einheitliche, vollständige und verbindliche Daten von Ihnen finden, werden Ihre Daten im Rahmen des Online Verzeichnismanager in Echtzeit in Google My Business gepflegt.


SOCIAL MEDIA SERVICE TOOL
Das Social Media Service Tool unterstützt Sie, auf Facebook eine höhere Frequenz zu haben.


APP AUTOFAHRERKUNDEN
Einfache, kontaktlose Buchung und Bezahlung von Werkstattleistungen von zu Hause aus und das rund um die Uhr. Kontaktlose Kommunikation schützt Werkstatt und Kunden und öffnet das digitale Geschäft mit Autofahrern.

Mit einem Notfallordner
handlungsfähig bleiben

Alle wissen wie wichtig es ist, Vorkehrungen für den eigenen Ausfall zu treffen und das Unternehmen mit der richtigen Strategie und einigen praktischen Schritten wirksam abzusichern. Daher sollte es einen Notfallplan geben.


NOTFALL-ORDNER

Es sollte Klarheit über grundsätzliche Überlegungen bestehen: Wie soll die Zukunft des Unternehmens aussehen? Welche Interessen verfolgt der Unternehmer? Welche familiären und unternehmerischen Ziele sollen erreicht werden? Spiegeln sich die Überlegungen in vertraglichen Regelungen wider, wie zum Beispiel Ehevertrag, Erbvertrag, Testament oder Gesellschaftsvertrag?

Zur Prüfung, Beratung und Ausgestaltung empfiehlt es sich dringend, den Rat eines Anwalts und/oder Notars einzuholen. Bei der Ausgestaltung des Regelwerks sollten folgende Überlegungen auf jeden Fall auf den Prüfstand gestellt werden:

  • Wer könnte im Notfall vorübergehend oder dauerhaft das Unternehmen weiterführen?
  • Gibt es einen Familienangehörigen, einen Mitarbeiter oder einen Externen, der diese Funktion vertrauensvoll wahrnehmen könnte?
  • Muss eventuell die Unternehmensführung auf mehrere Personen verteilt werden?
  • Wer weiß über aktuell anstehende Aufträge Bescheid? Wer kennt die Kunden? Wer die Lieferanten? Wer ist mit den wichtigsten Projekten vertraut?
  • Wer hat Bankvollmachten? Gibt es Personen, die schon einen Überblick über die Konten haben? Wer kennt die entsprechenden Passwörter vom PC oder Codes? Wer kommt an Schlüssel heran?
  • Steht ein Unternehmensnachfolger bereit? Muss er eingearbeitet werden? Oder kann in der Übergangszeit auch ein anderer das Unternehmen führen?
  • Gibt es im Unternehmen einen Beirat? Soll ein solches Gremium eingerichtet werden?
  • Ist ausreichende Vorsorge für den Lebenspartner und für die Kinder getroffen worden?
  • Gibt es mehrere Erben und müsste das Unternehmen auf sie aufgeteilt werden?
  • Ist ausreichendes Vermögen vorhanden, um Pflichtteilsansprüche der Erben zu befriedigen? Gibt es schon Regelungen, wie das Vermögen aufgeteilt wird? Sollten Pflichtteilsverzichte mit möglichen Erben besprochen werden?
  • Wie hoch kann die anfallende Erbschaftsteuer sein? Entzieht sie dem Unternehmen wichtige Liquidität? Wie kann vorgesorgt werden?

Darüber hinaus sind weitere Punkte individuell zu klären. Dabei ist es sinnvoll, Familienangehörige und Mitarbeiter, die in den Notfallplan eingebunden werden sollen, bei der Ausgestaltung einzubeziehen, zumindest aber diese Personen über die Existenz des Notfall-Ordners zu informieren.


WEISUNGEN, VOLLMACHTEN, VERFÜGUNGEN

Ist ein Werkstatt-Inhaber kurzfristig oder dauerhaft nicht handlungsfähig, sollten geeignete Vertrauenspersonen benannt werden, die die Geschäfte weiterführen. Sie werden die Geschäftsführung übernehmen, bis Sie wieder „an Bord“ sind oder ein Nachfolger eingearbeitet ist. Diese Vertrauenspersonen sollten mit den notwendigen Vollmachten ausgestattet sein. Dies kann durch die befristete Erteilung von Vollmachten geschehen oder mit der Erteilung von Prokura.

  • Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist es notwendig, eine Vertrauensperson zu benennen, die die Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung ausübt. Damit die Person handlungsfähig ist, muss sie mit den notwendigen Stimmrechtsvollmachten ausgestattet sein.
  • Da bei Erteilung der Prokura oder von Vollmachten eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen gelten, sollten Sie auch einen Rechtsanwalt zur Beratung hinzuziehen.
  • Sofern (derzeit) keine Prokura oder Handlungsvollmacht erteilt wird, sollte die notwendige Generalvollmacht oder die Geschäftsvollmacht im Notfall-Handbuch oder an einem anderen sicheren Ort hinterlegt werden.
  • Das betrifft selbstverständlich auch die private Ebene, denn solange ein Erbe (auch der Ehepartner) keinen Erbschein oder ein Testament vorlegen kann, ist er auch nicht berechtigt, zu handeln. Bei einer GmbH können sich somit die Erben auch nicht als Geschäftsführer bestellen.


UMGANG MIT DEM NOTFALL-ORDNER

  • Alle Maßnahmen und Hinweise eines Notfallplans sind schriftlich festzuhalten.
  • Die Seiten ausdrucken und zusammen mit allen notwendigen jeweils dazugehörigen Unterlagen abheften.
  • Die Unterlagen laufend aktualisieren und mindestens jährlich überprüfen. Das gilt insbesondere für alle Adressen, Passwörter, Stellvertreterregelungen, Vordrucke und Ähnliches.
  • Durchsprechen der einzelnen Positionen mit den verantwortlichen Mitarbeitern und der Familie.
  • Vertrauenspersonen müssen wissen, wo sich der Notfall-Ordner befindet.
  • Da dort sensible Daten gebündelt sind, empfiehlt sich ein sicherer Ort wie ein Bankschließfach oder die Übergabe des Ordners an Ihren Rechtsanwalt oder Notar.

 

 

 

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